Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
25.02.2026
Löschungsankündigung
19.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.03.2025
Sonstiges
19.07.2023
Sonstiges
06.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2019
Eröffnungen
30.01.2019
Sicherungsmaßnahmen
18.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
18.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
18.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
31.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.07.2016 bis zum 31.12.2016
31.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.07.2016 bis zum 31.12.2016
31.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.07.2016 bis zum 31.12.2016
05.08.2016
Neueintragungen